Fischereiaufsicht der Anglerfreunde Rain 1984 e.V.

Für die Anglerfreunde Rain 1984 e.V. sind folgende nach Art. 86 BayFig amtlich bestätigte Fischereiaufseher im Einsatz:

Sämtliche Fischereiaufseher des Vereins sind vom Landratsamt Straubing als bestätigte Fischereiaufseher gem. Art. 86 BayFiG ehrenamtlich tätig.  Sie  haben gem. Art. 87 BayFiG die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

Hierzu stehen den Fischereiaufsehern nachfolgende Überwachungs- und Kontrollbefugnisse für die Kontrolle " Vor Ort " zur Verfügung:

  • Identitätsfeststellung
  • Kontrolle des Fischereischeins und des Erlaubnisscheins
  • Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte, Fischbehälter und gefangener Fische
  • Betreten von Grundstücken mit Ausnahme von Wohnungen
  • Befahren der für die Allgemeinheit gesperrten Straßen und Wege

Besteht der Verdacht, dass eine Zuwiderhandlung unmittelbar bevorsteht oder begangen wird , können weitere Befugnisse in Anspruch genommen werden.